ausserordentliche Mitgliederversammlung Treffen am Flaggenmast

Außerordentliche Mitgliederversammlung: (leider konnte die geplante außerordentliche MV aus den oben genannten Gründen zum Ansegeltermin nicht durchgeführt werden)
Uns liegt ein Antrag von 22 Mitgliedern vor, die beantragen, am 20.09.2020 eine außerordentliche Mitgliederversammlung abzuhalten, dem der Vorstand gerne nachkommen möchte, da auch wir dies bereits eine außerordentliche MV geplant hatten. Dies ist das Wochenende des Absegeltermins, sodass am Sonntag, den 20.09.2020 um 11 Uhr die außerordentliche Mitgliederversammlung im Freien stattfinden kann. Eine Einladung mit dem Antrag zur Beschlussfassung wird fristgerecht an die Mitglieder versendet werden.
Themen:

1. Satzungsänderung: …hier soll eine Datenschutzerklärung in die Satzung des YCN eingefügt werden. Diese wurde bereits als Antrag 1 zur MV am 16.02.2020 vorgelegt. Da die nötige Anzahl an stimmberechtigten Mitgliedern nicht anwesend waren, die für eine Satzungsänderung erforderlich sind, ist es nötig, diesen Antrag ein 2. Mal vorzulegen. Diesmal reicht eine Mehrheit der auf ja oder nein abgegebenen Stimmen von den dann anwesenden Mitglieder aus.

2. Servicestation: …es wird ein Antrag vorgelegt, der den Bau einer überdachten Servicestation, die neben den Mülltonnen links hinter der Toreinfahrt, errichtet werden soll, zum Inhalt hat. Diese hatte ich schon in der Email vom 24.04. mit dem Spendenaufruf thematisiert. Insbesondere soll der Fäkalienausguss (Toilettenentsorgung Wohnwagen/Wohnmobile) vom Bereich unter der Pergola verlegt werden, gleichzeitig soll Platz für die Handkarren geschaffen werden. Dazu muss ein Abwasserrohr vom Clubhaus quer über den Parkplatz verlegt werden. In diesen Graben soll auch ein Strom- und Ethernetkabel für den Schaukasten vor der Toreinfahrt gelegt werden.
Da wir durch Wegfall der Herbstwettfahrten und einem verspäteten Beginn der Clubaktivität viele Mitglieder haben, die Schwierigkeiten haben, ihre Arbeitsstunden zu leisten, möchten wir mit diesen Arbeiten noch in diesem Jahr beginnen.

Die Zustimmung der Mitglieder ist nötig, da laut unserer Geschäftsordnung unter III. Der Vorstand steht:
1. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Ausgaben dürfen nur im Rahmen des beschlossenen Haushaltsplanes getätigt werden, wobei eine Überschreitung von 5 % des Clubvermögens zulässig ist. Veränderungen am Clubbesitz (Haus, Gelände, Steg) bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.

Datum

20 Sep 2020
Vorbei!

Uhrzeit

11:00

Veranstaltungsort

YCN Clubgelände